Lebendes Chamäleon im Reisegepäck
Das Chamäleon sitzt auf einer Transportbox im Tierpark Hagenbeck. Ein lebendes Chamäleon haben Zöllner am Hamburger Flughafen am 10. Juni 2009 gefunden. Das Tier kam während der Kontrolle des Handgepäcks von Tunesienurlaubern zum Vorschein. Es befand sich in einem Pappkarton, in dem seitlich einige Lüftungsöffnungen geschnitten waren. Erworben haben die Reisenden das Tier am Strand in Tunesien.
Da alle Chamäleonarten durch das "Washingtoner Artenschutzübereinkommen" geschützt sind und die Urlauber weder Angaben über die Unterart des Tieres machen noch die erforderlichen Ein- und Ausfuhrpapiere vorlegen konnten, wurde das Tier sichergestellt und in den Tierpark Hagenbeck gebracht. Dort wird jetzt die genaue Unterart bestimmt. Sollten die Reisenden die notwendigen Dokumente nicht beschaffen können, droht ihnen ein Strafverfahren. In jedem Fall droht ein Bußgeld.
"Ich rate allen Reisenden, keine Tiere und Pflanzen oder Teile davon aus dem Urlaub mitzubringen. Die meisten Urlauber wissen nicht, ob diese 'Reisemitbringsel' unter die Naturschutzbestimmungen fallen. Außerdem ist es Tierquälerei, lebende Tiere in Koffern, Taschen oder kleinen Kisten zu transportieren", meint Thomas Gartsch, der Pressesprecher des Hauptzollamtes Itzehoe.
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