Urteil gegen Apple vor dem Landgericht Mannheim.
Motorola klagte vor dem Landgericht Mannheim auf die Einhaltung der Schutzrechte von zwei Patenten aus den Jahren 2002 und 2003, die den Mobilfunk betreffen.
Das Gericht entschied zugunsten von Motorola und untersagte Apple USA in Deutschland den Vertrieb von Geräten, die gegen diese Patente verstoßen.
Die Produkte sind nicht namentlich genannt, es ist aber wahrscheinlich, dass zumindest das iPhone betroffen ist. Im Urteil heißt es:

Allerdings richtet sich das Urteil gegen den US-Mutterkonzern und nicht gegen die für den deutschen Vertrieb zuständige Tochterfirma Apple GmbH. In einer Stellungnahme erklärte Apple: „Das beeinträchtigt derzeit nicht unsere Fähigkeit, in Deutschland unsere Produkte zu verkaufen oder Geschäfte zu machen.“ Apple kündigte weitere rechtliche Schritte an.
Patentexperte Florian Müller sieht in dem Urteil mehr als nur eine symbolische Bedeutung und betont das Wort „derzeit“ in Apples Erklärung. Möglicherweise könnte das Urteil Apple USA letztlich daran hindern, Apple Deutschland mit Geräten zu versorgen. Im Urteil steht die Formulierung: „(...) anzubieten und/oder zu liefern“. Die Auswirkungen sind also noch nicht genau abzusehen.
verlinkbarer Artikel aus der Computerbild.


