Die so genannte GEZ-Gebühr ist traditionell sehr unbeliebt und immer wieder Anlass zu Streitigkeiten vor Gericht. So auch in einem aktuellen Fall, über den nach mehreren Instanzen jetzt das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig zu entscheiden hatte. Dabei stellte das Gericht klar, dass Freiberufler, die ihre eigene Wohnung auch als Arbeitsplatz nutzen, neben den bereits an die GEZ entrichteten Rundfunkgebühren keine weiteren Abgaben für ihren internetfähigen Computer zahlen müssen. Alle Details zum Urteil erfahren Sie in unserem Artikel zur Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zur GEZ-Gebühr für Freiberufler.
http://www.teltarif.de/gez-urteil-arbeits-pc-rundfunkgebuehren-befreiung/news/43693.html
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