Wer hätte das gedacht ? Versicherungs-Urteile

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Wer hätte das gedacht ? Versicherungs-Urteile

Beitragvon xedos » 19.11.2011, 07:37

Kfz-Haftplicht; kein Geld bei Fahrzeugbrand !

Wenn Dein Auto durch das brennende geparkte Fahrzeug Deines Nachbarn Schaden nimmt,bleibst Du auf Deinem Schaden sitzen.
Denn dessen Haftpflichtversicherung tritt nur ein,wenn beim Betrieb des Fahrzeugs Schäden entstehen.Ein geparktes Kfz ist aber nicht in Betrieb.
LG Coburg 21 O 195/09
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Re: Wer hätte das gedacht ? Kfz-Urteile

Beitragvon xedos » 19.11.2011, 08:25

Fußgängerunfall : Dunkle Kleidung selbst schuld

Im Normalfall trägt ein Autofahrer die Schuld am Unfall mit einem Fußgänger, selbst wenn der die Verkehrsregeln missachtet.
Überquert aber ein Fußgänger nachts in dunkler Kleidung die Strasse und wird dabei angefahren, hat er allein Schuld und
bekommt nichts von der Pkw-Haftpflicht.
(Saarländisches OLG 4 U 200/10)
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Re: Wer hätte das gedacht ? Versicherungs-Urteile

Beitragvon xedos » 27.11.2011, 16:04

Keine Einbruchsspuren- kein Schadenersatz

Wenn man feststellt,dass Diebe Hab und Gut aus der Wohnung gestohlen haben,
dann sollten besser Einbruchsspuren an der Tür oder an Fenstern zu finden sein.
Denn fehlen sie, und man kann auch nicht nachweisen, das die Täter das Türschloss mit einem Nachschlüssel geöffnet haben,
braucht die Hausratversicherung nicht einen Cent zahlen.
(OLG Köln: 9U 125/10)
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Re: Wer hätte das gedacht ? Versicherungs-Urteile

Beitragvon xedos » 02.12.2011, 08:45

Handtasche weg: das ist grobfahrlässig !

Die Vollkaskoversicherung zahlt für einen gestohlenen Pkw nichts,wenn man es dem Dieb zu leicht macht.,z.B.die Handtasche mit Autoschlüssel in einer Diskothek
unbeaufsichtigt lässt.Es hilft übrigens nichts,wenn man Freunde bittet,auf die Tasche zu achten.

(Saarländisches OLG : 5 U 102/09)
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Re: Wer hätte das gedacht ? Versicherungs-Urteile

Beitragvon xedos » 02.12.2011, 08:50

Private Altersvorsorge:Gekündigt und nichts zurück

Böse Überraschnung für alle,die eine steuerlich geförderte Altersvorsorge (z.B.Rüruprente) haben.
Wer die vorzeitig kündigt,bekommt seine eingezahlten Beiträge nicht sofort zurück,sondern erst am Ende der Vertragslaufzeit.

OLG Köln: 20U 126/09)
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