Kfz-Haftplicht; kein Geld bei Fahrzeugbrand !
Wenn Dein Auto durch das brennende geparkte Fahrzeug Deines Nachbarn Schaden nimmt,bleibst Du auf Deinem Schaden sitzen.
Denn dessen Haftpflichtversicherung tritt nur ein,wenn beim Betrieb des Fahrzeugs Schäden entstehen.Ein geparktes Kfz ist aber nicht in Betrieb.
LG Coburg 21 O 195/09



