Rechtslage soll sich zum 1. Oktober ändern
Ende der Schonfrist für Verkehrssünder: Nach einem Gesetzentwurf der Bundesregierung sollen im EU-Ausland verhängte Geldbußen und Geldstrafen ab 70 Euro künftig auch in Deutschland eingetrieben werden können. Dem hat der Bundesrat jetzt zugestimmt.
Wer im EU-Ausland Geldbußen und Geldstrafen sammelt, muss künftig mit einer Vollstreckung auch in Deutschland rechnen. Der Bundesrat billigte am Freitag einen entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung, der auf einen EU-Rahmenbeschluss zurückgeht. Demnach sollen im EU-Ausland verhängte Geldbußen und Geldstrafen auch in Deutschland eingetrieben werden können, wenn sie mehr als 70 Euro betragen.
Dies wird vor allem Verkehrssünder treffen. Nach der noch geltenden Rechtslage werden Raser und Falschparker in seltenen Fällen nach ihrer Rückkehr in Deutschland noch belangt. Das soll sich zum 1. Oktober ändern - vorausgesetzt, der Bundestag stimmt ebenfalls zu.
Das Bundesamt für Justiz in Bonn soll für die Vollstreckung zuständig sein. Es wird für die neuen Aufgaben voraussichtlich um 99 Stellen aufgestockt. Das eingetriebene Geld fließt dann in die Kasse des deutschen Staates - vorrangig soll es dem Bund zu Gute kommen. Der Finanzausschuss des Bundesrates schlägt vor, dass die Bundesländer stärker von dem eingetriebenen Geld profitieren. Schließlich sei das Bundesamt für Justiz bei der Vollstreckung regelmäßig auf deren Amtshilfe angewiesen.
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